Hautkrebsscreening

 Hautkrebsscreening

Ab dem 35. Lebensjahr hat jeder Patient alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening (Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs). Viele Krankenkassen übernehmen auch schon vor dem 35. Lebensjahr die Kosten für ein Hautkrebsscreening. Auf Wunsch der Patienten kann die Untersuchung auch häufiger (z.B. einmal jährlich) durchgeführt werden. Dies kann insbesondere bei sehr vielen Muttermalen oder Fällen von schwarzem Hautkrebs in der Familie sinnvoll sein.