
Hautkrebsvorsorge
Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben in Deutschland alle zwei Jahre Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Praktisch alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Untersuchung auch bei unter 35 Jährigen. Das Hautkrebsscreening wird natürlich auch von den privaten Krankenkassen übernommen. Auf Wunsch des Patienten kann die Untersuchung auch als Privatleistung öfters durchgeführt werden.
Sonstige individuelle Gesundheitsleistungen
Diathermiebehandlung von Spidernävi und kleinen Angiomen